Stiftung Sibilla Hospiz

Warum eine Stiftung?



Neben dem Sibilla Hospiz Bödingen e. V. als Förderverein und der Sibilla Hospiz gGmbH, die für den operativen Betrieb des Sibilla Hospizes verantwortlich ist, haben wir im Sommer 2025 die Stiftung Sibilla Hospiz ins Leben gerufen. Sie ist eine Treuhandstiftung und wird seitens der Stiftung "Gemeinsam Handeln" unter dem Dach des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes verwaltet.


Während Ihre Spenden in das aktuelle Tagesgeschäft des Sibilla Hospizes fließen und per Gesetz zeitnah und im Sinne der Satzung ausgegeben werden müssen, ermöglicht uns die Gründung der Stiftung eine nachhaltige finanzielle Sicherung des Hospiz-Betriebes durch langfristig angelegtes Stiftungskapital, das dank Zustiftungen, Nachlässen und Zinserträgen stetig wachsen kann. Die Stiftung soll ein solides Fundament für die Zukunft darstellen - sie ist ein wichtiger Bestandteil zum dauerhaften Erhalt des Sibilla Hospizes und zur flexiblen Umsetzung damit verbundener Ziele und Projekte.


Zustiftungen - eine langfristige Investition


Unter einer Zustiftung versteht man eine monetäre Zuwendung an eine bestehende oder noch zu gründende Stiftung, die das Stiftungsvermögen erhöht - es handelt sich um eine dauerhafte Erhöhung des Stiftungskapitals und sorgt für langfristig finanzielle Stabilität. Zustiftungen sind quasi eine Förderung für die Ewigkeit, die nicht nur zu Lebzeiten des Zustifters Wirkung zeigen.


Im Gegensatz zur "klassischen Spende" unterscheidet sich die Zustiftung aber nicht nur in ihrer "Anlage" und dem zu verwendenden Zeithorizont, sondern auch in steuerlichen Vorteilen für den Zustifter. Denn Zustiftungen können bis zu einer Höhe von einer Million Euro über zehn Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Zustiftung an eine gemeinnützige Organisation in Form eines Testamentes wird zudem keine Erbschaftssteuer fällig.


Eine Zustiftung kann dabei ein größerer Geldbetrag sein, aber auch ein Nachlass, eine Immobilie oder andere Vermögenswerte können an die Stiftung übertragen werden und somit das Stiftungsvermögen sukzessive erhöhen. Die Zinserträge, die sich aus dem Stiftungskapital erwirtschaften lassen, fließen dann satzungsgemäß in die Förderung und den Betrieb des Sibilla Hospizes. Das Stiftungskapital selber bleibt dabei unangetastet.


Ihr Engagement für die Ewigkeit



Wenn Ihnen der Hospizgedanke und die palliative Versorgung sterbenskranker Menschen am Herzen liegen und Sie mit einer Zustiftung an uns dauerhaft etwas Gutes bewirken möchten, dann sprechen Sie uns an.

Wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung und laden Sie herzlich zu uns ins Sibilla Hospiz ein, damit Sie sich ein Bild von uns und unserer Arbeit machen können.


Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine eMail und finden bestimmt die für Sie passende Fördermöglichkeit zur Untertsützung des Sibilla Hospizes.


Stiftungsbeirat

Achim Berg, Frank Hemmersbach & Ulli Grünewald



So erreichen Sie uns:


Stiftung Sibilla Hospiz

Dicke Hecke 35

53773 Hennef


Telefon: 022 42 - 90 903 40

mobil: 0160 - 8828884

eMail: stiftung@sibilla-hospiz.de



Unser Stiftungskonto für Zustiftungen:


SozialBank AG

IBAN55 3702 0500 0020 2185 01


Die Stiftung Sibilla Hospiz ist eine Treuhandstiftung der Stiftung "Gemeinsam Handeln" mit Sitz in der Loher Straße 7 in 42283 Wuppertal. Stifter ist der Sibilla Hospiz Bödingen e. V..


Die Stiftung Sibilla Hospiz ist vom Finanzamt Wuppertal als gemeinnützig anerkannt, Steuernummer: 131/5961/1638.